Praktika im Ausland: Neue Regelung nach den Herbstferien
Diese Regelung ersetzt die Vorgaben des EpoS Schreibens vom 14.7.2020:
Berufsfelderkundungen, Schülerbetriebspraktika, Langzeitpraktika und Praxiselemente im Ausland sind bis auf Weiteres auszusetzen. Aufgrund der Bedeutsamkeit von möglichen Ausbildungsplätzen im benachbarten Ausland ist der Praxistag bzw. ein 14-tägiges Praktikum für Schülerinnen und Schüler in Grenzregionen unter folgender Maßgabe als Ausnahmeregelung möglich:
- Alle im Praktikum Beteiligten müssen hinlänglich darüber informiert werden, dass bei steigenden Infektionszahlen das Praktikum bzw. der Praxistag ggfs. für eine gewisse Zeit unterbrochen oder vorzeitig beendet werden kann.
- Praktika in Ländern/Regionen, die als Risikogebiete eingestuft sind, sind nicht möglich.
- Das Praktikum wird beim / bei der zuständigen Schulaufsichtsbeamten/in der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion angezeigt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier
Erfolgreiches Lernen in Pandemiezeiten

Weiterführende Links und Regelungen
Erklärvideos
Video des PLs zu persönlichen Hygienemaßnahmen
Video der Landesvertretung der Schülerinnen und Schüler und des BM zum gegenseiteigen Schutz
Stand: 18.05.2020